Willkommen beim Dresdner Heidebogen

Bis 1635

Der Dresdner Heidebogen verbindet naturräumlich und kulturgeschichlich unterschiedlich geprägte Gebiete nördlich von Dresden. Im Westen ist die Großenhainer Pflege mit überwiegend offener, landwirtschaftlich geprägter Kulturlandschaft. Im Osten liegt die westliche Oberlausitz, die nördlich durch flaches Heideland mit zahlreichen Teichen und südlich durch Wälder und Steinbrüche entlang der Oberlausitzer Granitplatte gekennzeichnet ist.

Die Pulsnitz (Fluss) war seit dem 10. Jahrhundert eine Reichsgrenze zwischen der Mark Meißen, dem heutigen Sächsischen Elbland (Landkreis Meißen), und dem "Land Budissin" der heutigen (ehemals böhmischen) Oberlausitz (Landkreis Bautzen). Bis heute werden das linke Ufer der Pulsnitz als Meißner Seite und das rechte Ufer als böhmische Seite bezeichnet. Durch kaiserliche Landschenkungen u.a. zwischen Bautzen und Kamenz blieben jedoch Bindungen zwischen den Gebieten bis nach Meißen erhalten, die sich insbesondere in den Gründungen der Städte in der Region erkennen lassen. So gründete z.B. Bernhard I von Vesta 1220 die Stadt Kamenz. Einer seiner Nachfahren, Bernhard III, stiftete 1248 das Kloster Marienstern bei Kamenz, in dessen Gründungsurkunde u.a. die Städte Radeburg und Königsbrück erstmals urkundlich erwähnt wurden. Später, im Jahr 1293, wurde Bernhard III Bischof von Meißen. 

Durch unterschiedliche Besitzverhältnisse und Zugehörigkeiten zu Böhmen und zum Bistum Meißen, war die Oberlausitz im 14. Jahrhundert ein ständiger Zankapfel. Übergriffe des Landadels auf Handelswegen führten zur Ausbreitung des Raubrittertums, dem 1346 mit dem Oberlausitzer Sechsstädtebund (Kamenz, Bautzen, Görlitz, Zittau, Löbau, Reichenberg (Liberec)) als ordnende Macht begegnet wurde, der seinerseits der Böhmischen Krone die Treue schwor. 

Der böhmische König Karl IV, später Kaiser Karl IV., nutzte dieses städtische Bündnis umgekehrt auch zur Stabiliserung der eigenen Macht. So erhielten die Städte bedeutende Rechte einschließlich eigener Gerichtsbarkleit. An der Grenze zur Mark Meißen dienten die Grenzstädte entlang der Pulsnitz - Elsterwerda, Ortrand, Königsbrück und Pulsnitz als Vorposten des Bundes. Sie vernichteten das Raubrittertum in dem Landstrich nahezu vollständig, wehrten auch die permanenten Begehrlichkeiten der Meißner erfolgreich ab und wurden gleichzeitig zu wichtigen Handelsplätzen zwischen dem wirtschaftlich erstarkenden Städtebund und Kursachsen. Die Oberlausitz hieß nun "Sechsstädteland".

Erstmals 1474 tauchte der Name "Lusatia superior" als Nebenbezeichnung für das Sechsstädteland auf - als das "Land oberhalb der Lausitz". Erst rund 100 Jahre später wurde die Bezeichnung "Oberlausitz" geläufig, während der Name "Lausitz" auch heute noch häufig gleichbedeutend mit "Niederlausitz" verwendet wird.

In der Zeit der Hussitenkriege 1419 bis 1436 spielten sowohl die Sechsstädte als auch der Markgraf von Meißen als kaiserliche Verbündete eine wichtige Rolle. 1423 wurde dem Markgrafen von Meißen, Friedrich, dem Streitbaren, für seine Dienste gegen die Hussiten  das HerzogtumSachsen-Wittenberg übertragen. Damit wurde der Name Sachsen auf die Mark Meißen ausgedehnt, das zum Kernland Sachsens werden sollte.

Nachdem Martin Luther in Wittenberg seine 95 Thesen verkündete und damit 1517, unter Schutz des wettinischen Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen die Reformation einläutete, begannen auch die Pfarrer in den böhmischen Städten des Sechsstädtebundes ab 1521 lutherisch zu predigen. Nach der Bildung lutherischer (protestantischer) Landeskirchen 1526, schlossen sich die reformierten deutschen Fürsten 1531 zum Schmalkaldischen Bund zusammen. Da die Sechsstädte dem böhmischen König, Kaiser Karl V. die Treue geschworen hatten, forderte er diese 1547 zum Kampf gegen die aufständischen protestantischen Stände in Böhmen und Schlesien sowie gegen den Schmalkaldischen Bund auf. Doch diese entzogen sich ihrer Pflicht. Im Gegensatz zu ihnen stellte sich der Albertiner Moritz von Sachsen, obwohl auch Protestant, auf die Seite des Kaisers und zog mit ihm in den Schmalkaldischen Krieg. Nach dem Sieg in der Schlacht von Mühlberg erhielt er vom Kaiser 1547 als Belohnung für seine Dienste die Kurwürde und den Sitz des besiegten ernestinischen Herzogs Johann Friedrich von Sachsen im Kurfürstenkollegium. 

Für die Sechsstädte endete die Enthaltung aus dem Krieg 1547 mit dem sogenannten "Pönfall" die historische Sonderstellung, in dem ihnen sämtliche Rechte entzogen wurden.

In langwierigen Auseinandersetzungen mussten Kompromisse gefunden werden, die das Zusammenleben von Katholiken und Protestanten in der Oberlausitz sicherten. So entstand die Besonderheit der Simultankirchen - zwei Konfessionen unter einem Dach, bis 1570 die Kurie des Bautzener Kapitels direkt dem Papst unterstellt und die katholische Infrastruktur, trotz Auflösung des katholischen Bistum Meißen 1581, im Sechstädteland erhalten blieb.

Mit dem Aufstand der (protestantischen) böhmischen Stände begann 1618 der 30-jährige Krieg (Fenstersturz zu Prag). In Prag fand der Religionsstreit 1635 im Prager Frieden sein Ende. Die wichtigste territoriale Veränderung des Prager Friedens war die Übergabe der Markgrafentümer Oberlausitz und Niederlausitz an den sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. durch den sogenannten Traditionsrezess. Die beiden zur böhmischen Krone gehörigen Länder wurden vom Kaiser zur Begleichung von Kriegsschulden, als erbliches Lehen an Sachsen abgetreten. Bis 1831 verblieben die Markgrafentümer als Lehen im Besitz der Böhmischen Krone. Erst durch die Sächsische Verfassung 1831, die die "Unteilbarkeit Sachsens" festschrieb, wurde die Bindung an die böhmische Krone aufgekündigt.

1635 - 1815

Mit dem Aufstand der (protestantischen) Böhmischen Stände begann 1618 der 30jährige Krieg (Fenstersturz zu Prag). In Prag fand der Religionsstreit am 30. Mai 1635 sein Ende im Prager Frieden, der den Krieg zwischen dem Kaiser und der katholischen Liga auf der einen Seite und Kursachsen auf der anderen Seite beendete.
Die wichtigste territoriale Veränderung des Prager Friedens war die Übergabe der Markgrafentümer Oberlausitz und Niederlausitz an den sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. durch den sogenannten Traditionsrezess. Die beiden vorher zur böhmischen Krone gehörigen Länder wurden vom Kaiser zur Begleichung von Kriegsschulden  an Sachsen abgetreten. Rechtlich blieben die beiden Markgrafentümer bis 1831 Lehen der Böhmischen Krone, die den Wettinern erblich verliehen worden waren. Erst durch die 1831 verabschiedete Sächsische Verfassung, die die "Unteilbarkeit Sachsens" festschrieb, wurde die Bindung an die böhmische Krone aufgekündigt.

Vor allem für die sorbische Landbevölkerung der Oberlausitz, die im Gegensatz zu den Städten überwiegend katholisch geblieben war, hatte der Traditionsrezess zur Folge, dass sowohl Religion, als auch Sprache unantastbar blieben. Dagegen war im Meißnischen schon seit 1424 das Sorbische als Amtssprache verboten.

Die Wirksamkeit des Vertrages endete erstmals 1806, als Kurfürst Friedrich August III. von Napoleon zum König von Sachsen erhoben wurde. Napoleon legte auch die Grenzen von Sachsen neu fest. Nach dem Wiener Kongress 1815 verlor Sachsen zwar die Hälfte seines Territoriums an Preußen, behielt aber den Großteil der Oberlausitz und die Königswürde. Der formal-juristische Anspruch Österreichs als Inhaber der Böhmischen Krone blieb noch bis 1831 bestehen, als mit der Verfassung die Unteilbarkeit Sachsens besiegelt wurde.

1815 bis 1992

Das Königreich wurde nach dem Wiener Kongress 1815 in fünf Kreishauptmannschaften (Regierungsbezirke) eingeteilt: Bautzen, Chemnitz, Dresden und Leipzig, wobei der heutige namensgebende Heidebogen erneut zur Grenze wurde - zwischen den Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen. An ähnlichen Grenzen orientieren sich auch heute noch die Gliederungen in Landkreise, Planungsregionen, Verkehrsverbünde und Verwaltungszuständigkeiten, was das Zusammenwachsen der Heidebogen-Region als eine besondere Herausforderung darstellt. Auch kulturelle und ethnische Unterschiede in den Regionsteilen bestehen fort. Östlich und westlich der Grenze werden z.B. markant unterschiedliche Dialekte gesprochen. Westlich das Thüringisch-Obersächsische, das als "typisch sächsisch" gilt, östlich das Lausitzische. Die sprachlichen Unterschiede z.B. zwischen Tauscha und Königsbrück (5 km) oder zwischen Böhla b. O. und Ortrand (2 km) sind größer als z.B. zwischen Tauscha oder Böhla und Weimar (ca. 220 km).

1992 bis heute

Die Begehrlichkeiten waren nach der Wende groß. Als 1992 der Freistaat Sachsen den Übungsplatz zum Naturschutzgebiet erklärte, stieß das in der Bevölkerung teilweise auf wenig Verständnis. Schutzzweck, Erhaltungs- und Entwicklungsziele wurden durch eine im Jahr 1996 verabschiedete NSG-Verordnung geregelt. Der Heidebogen selbst ist gekennzeichnet durch Großflächigkeit, Struktur- und Artenreichtum, geschichtlich bedingte Unzerschnittenheit der ehemaligen Grenzlagen, mannigfaltige Naturraumausstattung und zahlreiche hochwertige Schutzgebietskategorien. Es brauchte seine Zeit, ehe das Alleinstellungsmerkmal der zur Wildnis werdenden Landschaft tatsächlich als Chance für das Zusammenwachsen der Region begriffen wurde.

Im April 2003 wurde ein Besucherkonzept vorgelegt, dessen Erkenntnisse für die gesamte Heidebogen-Region wegweisend waren. Die grundlegenden Ideen fanden Eingang in das Gebietskonzept der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) "Westlausitzer Heidebogen" und wurden im Rahmen von LEADER+ bis 2006 umgesetzt. Kernstück war die Entwicklung eines Touristischen Wegenetzes, das Brücken zwischen den Teilregionen schuf und damit die Region als Ganzes erschloss. Der Heidebogen ist heute so aufgestellt, dass er sich als Bindeglied zwischen dem boomenden Ballungsraum im Oberen Elbtal und der Lausitz entwickeln kann. Das im Gebietskonzept entwickelte Leitbild der Region wurde für die Förderperiode 2007 - 2013 (ILE) und erneut für die Förderperiode 2014 -2020 (LEADER) grundlegend beibehalten, überarbeitet und auf alle Lebensbereiche im ländlichen Raum erweitert.
Derzeit erfolgt eine erneute Weiterentwicklung des Gebietskonzeptes für die Förderperiode 2021 - 2027.

Mitten im Heidebogen, genau dort, wo sich heute das NSG Königsbrücker Heide entfaltet, wurde 1907 durch König Friedrich August III. an der Pulsnitz der Truppenübungsplatz Königsbrück errichtet, der die räumliche Trennung der Region weiter vertiefte. In Vorbereitung des Zweiten Weltkrieges erfolgte unter Umsiedelung mehrerer Dörfer eine Erweiterung des Platzes auf ca. 7.500 ha. Nach dem Krieg wuchs der Platz unter russischer Kommandantur auf ca. 8.000 ha. Erst dem Abzug der GUS-Streitkräfte endete im Juli 1992 die militärische Nutzung des Gebietes, die den östlichen Teil der Region stark geprägt hatte.


[1] Der Traditionsrezess legte fest, dass die ständische Verfassungsordnung der Lausitzen unverändert fortbestehen solle. Er war u.a. die Grundlage, dass insbesondere die Oberlausitz ein bi-konfessionelles Gebiet blieb, während im eigentlichen Sachsen das Luthertum die einzig zugelassene Konfession war. Zudem verhinderte der Vertrag, dass die Lausitzen in den übrigen sächsischen Kurstaat, westlich der Pulsnitz, eingegliedert werden konnten. Sie waren mit diesem nur durch Personalunion verbunden.

[2] 1620 hatte der protestantische Kurfürst dem katholischen Kaiser Ferdinand II. bei der Niederschlagung des böhmischen Ständeaufstands geholfen.