Willkommen beim Dresdner Heidebogen

Regionalbudget 2021

Ergebnis des Aufrufs zur Einreichung von Kleinprojekten in der Region Dresdner Heidebogen

Zur Unterstützung einer engagierten, aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Identität rief der Dresdner Heidebogen e.V. im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie am 06.04.2021 die Kommunen und die Vereine in der Region zur Einreichung von Kleinprojekten auf, die über das Regionalbudget 2021 gefördert werden können. Die Einreichungsfrist endete am 07.05.2021.

Im Ergebnis des Aufrufs zum Regionalbudget 02/2021 wurden 17 kommunale Vorhaben und 8 Vereinsprojekte positiv gevotet.

Am 08.06.2021 hat der Koordinierungskreis des Dresdner Heidebogens die 49 eingereichten Vorhaben bewertet und insgesamt 25 Vorhaben zur Förderung ausgewählt. Insgesamt standen 200.000,00 Euro zur Verfügung.

Eingereicht werden konnten Projekte die sowohl der LEADER-Entwicklungsstruktur entsprachen als auch in den GAK-Rahmenplan mit den Zielen 3.0, 4.0 und 8.0 eingeordnet werden konnten und ein Investitionsvolumen von 12.500,00 Euro nicht überschritten. Insgesamt wurden Vorhaben mit einem Fördervolumen von 197.949,79 Euro im Dresdner Heidebogen positiv gewertet. 

Die zur Förderung ausgewählten Projekte sind:

Projektträger Projekt Förderung

Heimatverein Kalkreuth

Touristische Erschließung der Ortslage

9.920,29 €

Imagine e.V. Förderverein

Bauwagen und Werkzeug für Pfadfinder „Kings Scouts“ in Großgrabe

5.849,11 €

Gemeinde Haselbachtal

Spiel- und Rastplatz Möhrsdorf

9.949,35 €

Gemeinde Schwepnitz

Schaffung Büchervitrine Schwepnitz

1.200,00 €

Gemeinde Schönfeld

Behindertengerechter Zugang und Austausch der Innentür Mehrzweckhalle Schönfeld

9.052,98 €

Gemeinde Moritzburg

Ertüchtigung Kurpark Friedewald

9.997,90 €

Gemeinde Schönfeld

Instandsetzung Parkbrücke und Parkbänke Schlosspark Schönfeld

9.715,82 €

Stadt Radeburg

Erweiterung Spielplatz Schlosspark Berbisdorf durch ein Spielgerät "Holzeisenbahn"

6.254,64 €

Stadt Bernsdorf

Zaunsanierung Dorfmuseum Zeißholz

4.274,48 €

Ortsverein Edelweiß Weßnitz e.V.

Wiederherstellung eines Bauwagens zur Nutzung als Jugendtreff im Ortsteil Weßnitz-Rostig

9.509,34 €

VfBE e.V.

Anschaffung Bauwagen für Waldpädagogik Kita Oberlichtenau

9.900,80 €

Gemeinde Haselbachtal

Baude und Verkaufsstand Naturbühne Reichenau

9.985,02 €

Geschichtsverein Truppenübungsplatz Königsbrück e.V.

Errichtung einer Ausstellung zur Stadt- und Militärgeschichte von Königsbrück

7.560,90 €

Stadt Bernsdorf

Schaffung eines Mehrzweckraumes in Großgrabe

7.943,66 €

Gemeinde Schwepnitz

Kleinmaßnahmen Ortskern Cosel

5.531,91 €

Stadt Großenhain

Fassade Unterstand auf dem Dorfanger im OT Folbern

8.034,07 €

Gemeinde Priestewitz

Errichtung einer zusätzlichen Parkfläche für Grundschule, Kirche und Friedhof

9.552,37 €

Gemeinde Thiendorf

Errichtung Spielhaus Spielplatz Tauscha

5.236,00 €

Freie Schule Schwepnitz e.V.

Anschaffung von 2 Geräteschuppen und 1 Gartenhaus mit Spielecke für Hort

9.872,80 €

Gemeinde Lampertswalde

Schallschutz und Beleuchtung DGH Adelsdorf

7.616,54 €

Förderverein Haselbachtal

Gartenmöbel für KiTa und Schule Haselbachtal

1.800,92 €

Gemeinde Schwepnitz

Instandsetzung Glockenanlage Bulleritz

9.987,10 €

Gemeinde Priestewitz

Ergänzung von Außenspielgeräten und einem Sonnensegel im Kinderhaus Priestewitz

9.402,60 €

Stadt Königsbrück

Neue Betten für die Kita Regenbogen

9.802,70 €

Imkerverein Oberlichtenau e.V.

Beobachtungsstation am Bienenpfad

9.998,49 €

Alle eingereichten Projekte sehen Sie hier: Übersicht über die eingereichten Projekte 

 

Die LAG Dresdner Heidebogen kontrolliert die Verwendung der für die Kleinprojekte aus dem Regionalbudget verwendeten Mittel.

Die Nachweise der positiv beschiedenen, durchgeführten Kleinprojekte sind bis zum 31.10.2021 durch den Antragsteller beim Regionalmanagement Dresdner Heidebogen einzureichen und vollständig abzurechnen.

Rechtsgrundlagen:

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden Fassung der Richtlinie zur Ländlichen Entwicklung in Freistaat Sachsen (RL LE/2014 )

Gefördert durch:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.de)
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (https://www.smr.sachsen.de/)

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Regionalbudget 2021

Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten in der Region Dresdner Heidebogen

<time datetime="2021-04-05"> April 5, 2021 </time>

Aufruf Nr.: 02/2021

(Stand 25.03.2021)

Zur Unterstützung einer engagierten, aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Identität ruft der Dresdner Heidebogen e.V. im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie zur Einreichung von Kleinprojekten auf, die über das Regionalbudget 2021 gefördert werden können.

 

  • Datum des Aufrufs: 06.04.2021
  • Einreichungsfrist (Stichtag): 07.05.2021, 12.00 Uhr
  • Budget: Im Rahmen des Aufrufes Nr. 02/2021 wird ein Budget in Höhe von 200.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Höhe der Förderung:

Kleinprojekte mit max. 12.500,00 Euro förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einem Fördersatz von 80 % gefördert. Die Zuwendungen werden als anteiliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der beantragte Zuschuss zu den Kleinprojekten beträgt mindestens 1.000,00 Euro.

Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antragsteller:

Zulässige Antragsteller im Rahmen des Aufrufes Nr. 02/2021 sind die Kommunen und Vereine in der LEADER-Region Dresdner Heidebogen.

Einreichung der Unterlagen an:

Regionalmanagement Dresdner Heidebogen
Am Schloßpark 19
01936 Königsbrück
Tel.: 035795 - 285922
info@heidebogen.eu

Die Antragsunterlagen sind im Original und in digitaler Form einzureichen.

Inhalt des Aufrufes:

Gegenstand der Förderung sind Regionalbudgets gemäß RL LE/2014 Teil II, Abs. 3 gg.

Dieser Aufruf gilt ausschließlich Anträgen auf Förderung von Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 12.500 Euro (brutto) nicht übersteigen. In dem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die der Umsetzung der Ziele der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie dienen und die den Maßnahmen im Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zugeordnet werden können.

Folgende Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sind aufgerufen:

Maßnahme 3.0 - Dorfentwicklung

  • Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.

Maßnahme 4.0 - Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

  • Verbesserung der Infrasturktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

Maßnahme 8.0 - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

  • Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung

 

Ziele der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Dresdner Heidebogen (LES):

Die Kleinprojekte, die im Zusammenhang mit diesem Aufruf gefördert werden sollen, müssen mindestens ein Ziel aus den sechs Handlungsfeldern

im Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Dresdner Heidebogen erfüllen. Der Aktionsplan ist unter https://www.heidebogen.eu/fileadmin/pdf/Foerderung/les/AP_170919.pdf einzusehen.

 

Nicht förderfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind:

  • Ankauf von Grundstücken,
  • Kauf von Tieren,
  • gebrauchte Gegenstände,
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, 
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen

 

Notwendige Unterlagen für einen Antrag für ein Kleinprojekt

Rahmenantrag für ein Kleinprojekt (s. Anlage 1) mit folgenden Angaben:

  • Angaben zum kommunalen Antragsteller (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Angaben zum Vorhaben (Bezeichnung, Förderort, Projektzeitraum, Beschreibung mit Zielstellung und erwarteten Ergebnissen, Fotos vom Ist-Zustand, Eigentumsnachweis, Ausgabenzusammenstellung -  Kostenberechnung mit Herleitung (z.B. Kostenangebote))
  • Finanzierungsplan, Nachweis der Eigenmittel (Ratsbeschluss)

 

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:

Es werden nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Dresdner Heidebogen umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen sind. (Gebietskulisse:

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Gebietskulisse_2014_2020_Internet_Stand_20200701n.pdf

Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Der Erwerb eines Grundstückes und die Erteilung eines Auftrages zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, gerade sie sind Zweck der Zuwendung.

 

Folgende Mindestkriterien müssen durch den Antragsteller erfüllt sein:

  • Das Kleinprojekt entspricht mindestens einer strategischen Zielstellung der LES. Es dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.

     

  • Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl (Detailsuche) eingibt.
  • Das Kleinprojekt kann in technischer, finanzieller und personeller Hinsicht innerhalb der vorgegebenen Zeit realisiert werden.
  • Es wird eingeschätzt, dass das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisiert werden kann.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

 

Alle Projektträger haben die Möglichkeit, ihre Projektskizzen den Mitarbeitern der LEADER-Region Dresdner Heidebogen vorzustellen und sich beraten zu lassen. 

Die in der Anlage 1 und  Anlage 2 zum Aufruf beigefügten Formulare sind zu verwenden.

Die Auswahl der Vorhaben aus dem Aufruf Nr. 02/2021 zum Regionalbudget 2021 erfolgt durch das regionale Entscheidungsgremium der LEADER-Region Dresdner Heidebogen in seiner Sitzung im Juni 2021. Grundlage zur Bewertung sind die anhand der LEADER Entwicklungsstrategie festgelegten Kriterien zur Vorhabenauswahl (s. Anlage 3) im Rahmen des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien durch das Entscheidungsgremium geprüft und bewertet. Die LAG Dresdner Heidebogen kontrolliert die Verwendung der für die Kleinprojekte aus dem Regionalbudget verwendeten Mittel.

Bei positivem Votum des Entscheidungsgremiums muss ein Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget zwischen dem Antragsteller und der LAG Dresdner Heidebogen innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Entscheidungssitzung des Koordinierungskreises unterzeichnet werden.

Die Nachweise der positiv beschiedenen, durchgeführten Kleinprojekte sind bis zum  31.10.2021  durch den Antragsteller beim Regionalmanagement Dresdner Heidebogen einzureichen und vollständig abzurechnen.

Rechtsgrundlagen:

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden Fassung der Richtlinie zur Ländlichen Entwicklung in Freistaat Sachsen (RL LE/2014 )

Gefördert durch:

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

 

Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.