Willkommen beim Dresdner Heidebogen

Das Regionalbudget 2022 ist entschieden - Ergebnisse

Rund 200.000 Euro für Kleinprojekte im Dresdner Heidebogen

31 Vorhaben können im Rahmen des Regionalbudgets 2022 mit Fördermitteln unterstützt werden

Am 22. Juni 2022 bewertete der Koordinierungskreis der LEADER-Region Dresdner Heidebogen im Via Regia Zentrum in Königsbrück 40 eingereichte Vorhaben aus dem Aufruf zum Regionalbudget 2022. Dabei konnten 31 Projekte zur Förderung ausgewählt werden. Mit dem erreichten Fördervolumen von 199.935,06 € konnte das aufgerufene Budget von 200.000,00 Euro fast vollständig ausgeschöpft werden. Für drei Projekte reichten die finanziellen Mittel des Aufrufs leider nicht aus. 6 Vorhaben mussten aufgrund fehlender Erfüllung der vorgegebenen Kriterien abgelehnt werden.

Folgende Projekte wurden zur Förderung aus dem Regionalbudget 2022 ausgewählt:

 Projektbezeichnung

Projektträger

 Schaffung eines Generationengartens aus einem ehemals ungenutzten Schrebergarten als partizipatives und generationsübergreifendes Projekt der Kita Haselburg

Gemeinde Haselbachtal

 Errichtung eines behindertengerechten Zugangs für den Park Bischheim

Gemeinde Haselbachtal

 Sportgeräte zur Ausstattung der Sportanlage Ponickau

Gemeinde Thiendorf

 Aufwertung der Spielfläche an der Samendarre

Gemeinde Laußnitz

 Neuerrichtung einer Pergola in Medessen

Gemeinde Priestewitz

 Qualifizierung des Aussichtspunkts am Wasserberg

Gemeinde Niederau

 Wanderschutzhütte am ökumenischen Pilgerweg Schwosdorf

Stadt Kamenz

 Neue Bestuhlung für den Speiseraum der Schwepnitzer Schulen

Gemeinde Schwepnitz

 Beschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz in Ebersbach

Gemeinde Ebersbach

 Umrüstung der Parkbeleuchtung auf LED im Park Bischheim

Gemeinde Haselbachtal

 Errichtung von Sitzbänken am Schwemmteich

Gemeinde Niederau

 Neuerrichtung einer Wartehalle am Kinderhaus in Priestewitz

Gemeinde Priestewitz

 Aufstellung von Bänken in den Ortsteilen Brößnitz, Oelsnitz und Weißig

Gemeinde Lampertswalde

 Neuausstattung der Bibliothek Radeburg mit Regalen und einer neuen Sitzlandschaft

Stadt Radeburg

 Raumertüchtigung eines leerstehenden Raums als Ortsarchiv in Großgrabe

Stadt Bernsdorf

 Anschaffung einer Musikanlage und Sonnenschutzes für die Grundschule in Lenz

Gemeinde Priestewitz

 Pflasterarbeiten am Dorfplatz in Lampertswalde OT Quersa

Gemeinde Lampertswalde

 Anschaffung einer Wasserpumpe mit Zubehör für die Jugendfeuerwehr im Ortsteil Zschornau Schiedel

Stadt Kamenz

 Erneuerung des Zauns der Kita/Hort im OT Bischheim

Gemeinde Haselbachtal

 Neuausstattung der Seniorenbegegnungsstätte in Radeburg mit Küche und Schränken

Stadt Radeburg

 Zaunbau für den Schulgarten der Grundschule und Hort Ottendorf-Okrilla

Gemeinde Ottendorf-Okrilla

 Wiedernutzbarmachung eines Treffpunkts für Jugendliche in Königsbrück

Stadt Königsbrück

 Aufwertung des Außengeländes der Kita Regenbogen

Stadt Königsbrück

 Ballfangnetze für den Hartplatz "Wiesengrund" in Bischheim

Gemeinde Haselbachtal

 Errichtung einer Duschanlage für die Kita "Knirpsenland"

Gemeinde Lampertswalde

 Erneuerung Küche der Kita Villa Regenbogen sowie Spielgeräte für den Außenbereich

Stadt Radeburg

 Errichtung eines Schallschutzes des Dorfgemeinschaftshaus Blattersleben

Gemeinde Priestewitz

 Erneuerung der technischen Ausstattung für den Rathaussaal in Königsbrück

Stadt Königsbrück

 Neugestaltung gepflasterte Außenspielanlage Kita "Sonnenschein"

Gemeinde Schönfeld

 Aufwertung der Trauerhalle in Neukirch

Gemeinde Neukirch

 Aufwertung der Trauerhalle in Schmorkau

Gemeinde Neukirch

 

 

 

Alle eingereichten Projekte sehen Sie hier: Übersicht über die eingereichten Projekte 

Das Regionalbudget ist ein Förderinstrument zur Unterstützung von Kleinprojekten im ländlichen Raum. Seit 2019 besteht die Möglichkeit dieser Förderung. Der Dresdner Heidebogen hat sich bereit 2020 und 2021 für diese Fördermöglichkeit entschieden. Insgesamt wurden 2022 hierfür 200.000,00 Euro Fördermittel ausgelobt. Bei einem maximalen Investitionsvolumen von 12.500,00 Euro und einem Fördersatz von 80 % konnten Kleinprojekte von den Kommunen des Dresdner Heidebogens eingereicht werden.

Die Vorhaben des Regionalbudgets 2022 mussten sowohl der LEADER-Entwicklungsstrategie des Dresdner Heidebogens (LES) als auch dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit den Zielen 3.0, 4.0 oder 8.0 entsprechen.

Regionalbudget 2022
Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten in der Region Dresdner Heidebogen
Aufruf Nr.: 03/2022
(Stand 28.04.2022)

Zur Unterstützung einer engagierten, aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Identität ruft der Dresdner Heidebogen e.V. im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie zur Einreichung von Kleinprojekten auf, die über das Regionalbudget 2022 gefördert werden können.

Datum des Aufrufs: 28.04.2022
Einreichungsfrist (Stichtag): 25.05.2022, 12.00 Uhr

Budget: Im Rahmen des Aufrufes Nr. 03/2022 wird ein Budget in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Höhe der Förderung:
Kleinprojekte mit max. 12.500,00 Euro förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einem Fördersatz von 80 % gefördert. Die Zuwendungen werden als anteiliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der beantragte Zuschuss zu den Kleinprojekten beträgt mindestens 1.000,00 Euro.

Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antragsteller:
Zulässige Antragsteller im Rahmen des Aufrufes Nr. 03/2022 sind die Kommunen der LEADER-Region Dresdner Heidebogen.

Einreichung der Unterlagen an:
Regionalmanagement Dresdner Heidebogen
Am Schloßpark 19
01936 Königsbrück
Tel.: 035795 - 285922
info@heidebogen.eu

Die Antragsunterlagen sind im Original und in digitaler Form einzureichen.

Inhalt des Aufrufes:
Gegenstand der Förderung sind Regionalbudgets gemäß RL LE/2014 Teil II, Abs. 3 gg. 

Dieser Aufruf gilt ausschließlich Anträgen auf Förderung von Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 12.500 Euro (brutto) nicht übersteigen. In dem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die der Umsetzung der Ziele der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie dienen und die den Maßnahmen im Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zugeordnet werden können.

Folgende Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sind aufgerufen:

­► Maßnahme 3.0 - Dorfentwicklung
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.

► Maßnahme 4.0 - Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

► Maßnahme 8.0 - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung

Ziele der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Dresdner Heidebogen (LES):
Die Kleinprojekte, die im Zusammenhang mit diesem Aufruf gefördert werden sollen, müssen mindestens ein Ziel aus den sechs Handlungsfeldern

  • Handlungsfeld 1: Wohnen & Soziokultur
  • Handlungsfeld 2: Wirtschaft und Infrastruktur
  • Handlungsfeld 3: Tourismus, Naherholung und Freizeit
  • Handlungsfeld 4: Bildung
  • Handlungsfeld 5: Nachhaltige Landnutzung
  • Übergeordnetes Handlungsfeld – Kooperation

im Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Dresdner Heidebogen erfüllen. Der Aktionsplan ist unter https://heidebogen.eu/foerderung/leader/leader-unterlagen-zum-download einzusehen.

Nicht förderfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind:

  • Ankauf von Grundstücken,
  • Kauf von Tieren,
  • gebrauchte Gegenstände,
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, 
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen

 

Notwendige Unterlagen für einen Antrag für ein Kleinprojekt
Rahmenantrag für ein Kleinprojekt (s. Anlage 1) mit folgenden Angaben: 

  • Angaben zum kommunalen Antragsteller (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Angaben zum Vorhaben (Bezeichnung, Förderort, Projektzeitraum, Beschreibung mit Zielstellung und erwarteten Ergebnissen, Fotos vom Ist-Zustand, Eigentumsnachweis, Ausgabenzusammenstellung -  Kostenberechnung mit Herleitung (z.B. Kostenangebote))
  • Finanzierungsplan, Nachweis der Eigenmittel (Ratsbeschluss)

 

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:
Es werden nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Dresdner Heidebogen umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen sind. (Gebietskulisse: 

https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/download/Gebietskulisse_2014_2020_Internet_Stand_20220211.pdf

Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Der Erwerb eines Grundstückes und die Erteilung eines Auftrages zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, gerade sie sind Zweck der Zuwendung.

Folgende Mindestkriterien müssen durch den Antragsteller erfüllt sein:

  • Das Kleinprojekt entspricht mindestens einer strategischen Zielstellung der LES. Es dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
  • Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl (Detailsuche) eingibt.
  • Das Kleinprojekt kann in technischer, finanzieller und personeller Hinsicht innerhalb der vorgegebenen Zeit realisiert werden.
  • Es wird eingeschätzt, dass das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisiert werden kann.
  • Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Alle Projektträger haben die Möglichkeit, ihre Projektskizzen den Mitarbeitern der LEADER-Region Dresdner Heidebogen vorzustellen und sich beraten zu lassen. Die in der Anlage 1und 2 zum Aufruf beigefügten Formulare sind zu verwenden. Die Auswahl der Vorhaben aus dem Aufruf Nr. 03/2022 zum Regionalbudget 2022 erfolgt durch das regionale Entscheidungsgremium der LEADER-Region Dresdner Heidebogen in seiner Sitzung im Juni 2022. Grundlage zur Bewertung sind die anhand der LEADER Entwicklungsstrategie festgelegten Kriterien zur Vorhabenauswahl (s. Anlage 3) im Rahmen des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets. Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien durch das Entscheidungsgremium geprüft und bewertet. Die LAG Dresdner Heidebogen kontrolliert die Verwendung der für die Kleinprojekte aus dem Regionalbudget verwendeten Mittel.

Bei positivem Votum des Entscheidungsgremiums muss ein Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget zwischen dem Antragsteller und der LAG Dresdner Heidebogen innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Entscheidungssitzung des Koordinierungskreises unterzeichnet werden.

Die Nachweise der positiv beschiedenen, durchgeführten Kleinprojekte sind bis zum 31.10.2022 durch den Antragsteller beim Regionalmanagement Dresdner Heidebogen einzureichen und vollständig abzurechnen.

Rechtsgrundlagen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden Fassung der Richtlinie zur Ländlichen Entwicklung in Freistaat Sachsen (RL LE/2014 )

Gefördert durch:

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

 

Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

In den Jahren 2020 und 2021 wurden die Regionalbudgets zur Förderung von Kleinprojekten aufgerufen.