Willkommen beim Dresdner Heidebogen

Ergebnisse der Auswahl des Regionalbudgets 2024

Rund 145.000 Euro für Kleinprojekte in der LEADER Region Dresdner Heidebogen - 20 Vorhaben konnten im Rahmen des Regionalbudgets 2024 positiv beschieden werden

Am 30. Mai 2024 bewertete der Koordinierungskreis der LEADER-Region Dresdner Heidebogen im Alten Garnisonhaus Königsbrück die 27 eingereichten Vorhaben aus dem Aufruf zum Regionalbudget 2024. Insgesamt wurden hierfür 145.000,00 Euro aufgerufen. Bei einem maximalen Investitionsvolumen von 12.500,00 Euro und einem Fördersatz von 80 % konnten Kleinprojekte von den Kommunen des Dresdner Heidebogens eingereicht werden.

Nach der Bewertung des Entscheidungsgremiums konnten 20 Projekte, entsprechend ihrer erreichten Punktzahl, zur Förderung ausgewählt werden. Das Budget wurde dabei vollständig ausgeschöpft. 7 Vorhaben mussten abgelehnt werden, da sie die vorgegebenen Kriterien nicht erfüllten.

Die Vorhaben mussten sowohl der LEADER-Entwicklungsstrategie des Dresdner Heidebogens (LES) als auch dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit den Zielen 3.0, 4.0 oder 8.0 entsprechen.

Folgende Projekte wurden zur Förderung aus dem Regionalbudget 2024 ausgewählt:

Regionalbudget 2024

Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten in der Region Dresdner Heidebogen

Aufruf Nr.: 05/2024

Zur Unterstützung einer engagierten, aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Identität ruft der Dresdner Heidebogen e.V. im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie zur Einreichung von Kleinprojekten auf, die über das Regionalbudget 2024 gefördert werden können.

Aufgrund der Haushaltsmittelbeschränkung des Freistaates Sachsens sind die Fördermittel noch nicht abschließend freigegeben. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Abschluss der "Privatrechtlichen Verträge zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget 2024" mit dem Dresdner Heidebogen e.V. nur erfolgen kann, wenn die Fördermittel bis zum Termin der Auswahlentscheidung zur Verfügung stehen.

Datum des Aufrufs: 18.04.2024
Einreichungsfrist (Stichtag): 03.05.2024, 12.00 Uhr

Budget:  
Im Rahmen des Aufrufes Nr. 05/2024 wird ein Budget in Höhe von 145.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Höhe der Förderung: 
Kleinprojekte mit max. 12.500,00 Euro förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einem Fördersatz von 80 % gefördert. Die Zuwendungen werden als anteiliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der beantragte Zuschuss zu den Kleinprojekten beträgt mindestens 1.000,00 Euro. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antragsteller: 
Zulässige Antragsteller im Rahmen des Aufrufes Nr. 05/2024 sind die Kommunen der LEADER-Region Dresdner Heidebogen.

Einreichung der Unterlagen an:
Regionalmanagement Dresdner Heidebogen
Am Schloßpark 19
01936 Königsbrück
Tel.: 035795 - 285922
info@heidebogen.eu

Die Antragsunterlagen sind im Original und in digitaler Form einzureichen.

 

Inhalt des Aufrufes:

Gegenstand der Förderung sind Regionalbudgets gemäß RL LE/2014, Ziffer II Nummer 3 Buchstabe gg.

Dieser Aufruf gilt ausschließlich Anträgen auf Förderung von Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 12.500 Euro (brutto) nicht übersteigen. In dem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die der Umsetzung der Ziele der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie dienen und die den Maßnahmen im Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zugeordnet werden können.

Folgende Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“  sind aufgerufen:

Maßnahme 3.0 - Dorfentwicklung
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.

Maßnahme 4.0 - Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

Maßnahme 8.0 - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung.

Ziele der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Dresdner Heidebogen (LES):

Die Kleinprojekte, die im Zusammenhang mit diesem Aufruf gefördert werden sollen, müssen mindestens ein Ziel aus den sechs Handlungsfeldern

  • Handlungsfeld 1: Grundversorgung und Lebensqualität
  • Handlungsfeld 2: Wirtschaft und Arbeit
  • Handlungsfeld 3: Tourismus und Naherholung
  • Handlungsfeld 4: Bilden
  • Handlungsfeld 6: Natur und Umwelt

im Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Dresdner Heidebogen erfüllen. Der Aktionsplan ist hier>>> einzusehen.

Nicht förderfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind:

  • Ankauf von Grundstücken,
  • Kauf von Tieren,
  • gebrauchte Gegenstände,
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, 
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen

Notwendige Unterlagen für einen Antrag für ein Kleinprojekt

Rahmenantrag für ein Kleinprojekt (s. Anlage 1) mit folgenden Angaben:

  • Angaben zum kommunalen Antragsteller (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Angaben zum Vorhaben (Bezeichnung, Förderort, Projektzeitraum, Beschreibung mit Zielstellung und erwarteten Ergebnissen, Fotos vom Ist-Zustand, Eigentumsnachweis, Ausgabenzusammenstellung -  Kostenberechnung mit Herleitung (z.B. Kostenangebote))
  • Finanzierungsplan, Nachweis der Eigenmittel (Ratsbeschluss)

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:

Es werden nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Dresdner Heidebogen gemäß dem Geltungsbereich für investive Maßnahmen für die Förderperiode 2023-2027 (Gebietskulisse_2023_2027) umgesetzt werden.

Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Der Erwerb eines Grundstückes und die Erteilung eines Auftrages zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, gerade sie sind Zweck der Zuwendung.

Folgende Mindestkriterien müssen durch den Antragsteller erfüllt sein:

  • Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
  • Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) eingibt unter:

         https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/suche.jsf.

  • Es wird eingeschätzt, dass das Letzempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisiert werden kann.
  • Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Alle Projektträger haben die Möglichkeit, ihre Projektskizzen den Mitarbeitern der LEADER-Region Dresdner Heidebogen vorzustellen und sich beraten zu lassen. Die in der Anlage 1und 2 zum Aufruf beigefügten Formulare sind zu verwenden.

Die Auswahl der Vorhaben aus dem Aufruf Nr. 05/2024 zum Regionalbudget 2024 erfolgt durch das regionale Entscheidungsgremium (Zusammensetzung auf Grundlage aktuell genehmigter LES) der LEADER-Region Dresdner Heidebogen in seiner Sitzung im Mai/ Anfang Juni 2024.

Grundlage zur Bewertung sind die anhand der LEADER Entwicklungsstrategie festgelegten Kriterien zur Vorhabenauswahl (s. Anlage 3) im Rahmen des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets.

Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien durch das Entscheidungsgremium geprüft und bewertet.

Die LAG Dresdner Heidebogen kontrolliert die Verwendung der für die Kleinprojekte aus dem Regionalbudget verwendeten Mittel.

Bei positivem Votum des Entscheidungsgremiums muss ein Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget zwischen dem Antragsteller und der LAG Dresdner Heidebogen innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Entscheidungssitzung des Koordinierungskreises unterzeichnet werden.

Die Nachweise der positiv beschiedenen, durchgeführten Kleinprojekte sind bis zum 30.10.2024 durch den Antragsteller beim Regionalmanagement Dresdner Heidebogen einzureichen und vollständig abzurechnen.

Rechtsgrundlagen:

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden Fassung der Richtlinie zur Ländlichen Entwicklung in Freistaat Sachsen (RL LE/2014).

Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ GAK Rahmenplan 2023-2026 (bmel-statistik.de).
LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Dresdner Heidebogen: LES_Dresdner_Heidebogen
Räumlicher Geltungsbereich der LEADER-Förderung im Freistaat Sachsen:  Gebietskulisse_2023_2027

Beihilferechtlicher Hinweis:

Für die Gewährung staatlicher Beihilfen im Sinne des Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016) finden für die Regionalbudgets 2024 die folgenden beihilferechtlichen Bestimmungen Anwendung:

  • Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L, 2023/2831, 15. Dezember 2023)
  • Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 9), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/2391 der Kommission vom 4. Oktober 2023 (ABl. EU L 2023/2391, 5.10.2023)