Willkommen beim Dresdner Heidebogen

Regionalbudget 2026

Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten in der Region Dresdner Heidebogen 

Aufruf Nr.: 07/2026
(Stand 24.11.2025)

Zur Unterstützung einer engagierten, aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Identität ruft der Dresdner Heidebogen e.V. im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie zur Einreichung von Kleinprojekten auf, die über das Regionalbudget 2026 gefördert werden können.

Datum des Aufrufs: 24.11.2025
Einreichungsfrist (Stichtag): 06.02.2026

Budget: 
Im Rahmen des Aufrufes Nr. 06/2025 wird ein Budget in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Höhe der Förderung:
Kleinprojekte mit max. 12.500,00 Euro förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einem Fördersatz von 80 % gefördert. Die Zuwendungen werden als anteiliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der beantragte Zuschuss zu den Kleinprojekten beträgt mindestens 1.000,00 Euro. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antragsteller:
Zulässige Antragsteller im Rahmen des Aufrufes Nr. 07/2026 sind die Kommunen der LEADER-Region Dresdner Heidebogen.

Einreichung der Unterlagen an:
Regionalmanagement Dresdner Heidebogen
Am Schloßpark 19 
01936 Königsbrück
Tel.: 035795 - 285923
info@heidebogen.eu

Die Antragsunterlagen sind im Original und in digitaler Form einzureichen. 

Inhalt des Aufrufes:
Dieser Aufruf gilt ausschließlich Anträgen auf Förderung von Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 12.500 Euro (brutto) nicht übersteigen. In dem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die der Umsetzung der Ziele der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie dienen und die inhaltlich dem Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zugeordnet werden können. 

Folgende Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sind aufgerufen:

⇒ Maßnahme 3.0 - Dorfentwicklung
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung

⇒ Maßnahme 4.0 - Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

⇒ Maßnahme 8.0 - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung

Ziele der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Dresdner Heidebogen (LES): 

Die Kleinprojekte, die im Zusammenhang mit diesem Aufruf gefördert werden sollen, müssen mindestens ein Ziel aus den sechs Handlungsfeldern

⇒ Handlungsfeld 1: Grundversorgung und Lebensqualität
⇒ Handlungsfeld 2: Wirtschaft und Arbeit
⇒ Handlungsfeld 3: Tourismus und Naherholung
⇒ Handlungsfeld 4: Bilden
⇒ Handlungsfeld 6: Natur und Umwelt 

im Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Dresdner Heidebogen erfüllen. Der Aktionsplan ist unter https://heidebogen.eu/foerderung/leader/leader-2023-2027 einzusehen. 

Nicht förderfähig im Rahmen des Regionalbudgets sind:

⇒ Ankauf von Grundstücken,
⇒ Kauf von Tieren,
⇒ gebrauchte Gegenstände,
⇒ Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
⇒ Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
⇒ Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
⇒ gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
⇒ Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
⇒ Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb 
   (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
⇒ Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
⇒ einzelbetriebliche Beratung,
⇒ Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
⇒ Personalleistungen,
die Installation von eigenständig mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln 
 

Notwendige Unterlagen für einen Antrag für ein Kleinprojekt

Rahmenantrag für ein Kleinprojekt (s. Anlage 1) mit folgenden Angaben: 

⇒ Angaben zum Antragsteller (Name, Adresse, Kontaktdaten)
⇒ Angaben zum Vorhaben (Bezeichnung, Förderort, Projektzeitraum, Beschreibung mit Zielstellung und erwarteten Ergebnissen, Fotos vom Ist-Zustand, Eigentumsnachweis, Ausgabenzusammenstellung, Kostenberechnung mit Herleitung (z.B. Kostenangebote))
⇒ Finanzierungsplan, Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug/ Ratsbeschluss)

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:

Es werden nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Dresdner Heidebogen gemäß dem Geltungsbereich für investive Maßnahmen für die Förderperiode 2023-2027 umgesetzt werden. 

Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Der Erwerb eines Grundstückes und die Erteilung eines Auftrages zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, gerade sie sind Zweck der Zuwendung.

Folgende Mindestkriterien müssen durch den Antragsteller erfüllt sein:

⇒ Das Kleinprojekt trägt erkennbar zur Weiterentwicklung im ländlichen Raum bei und führt zu einer qualitativen Verbesserung bestehender Strukturen oder Angebote.
⇒ Es bestehen keine begründeten Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit des Letztempfängers zur Umsetzung des beantragten Vorhabens. 
Die LAG prüft dies unter anderem durch eine Abfrage (ausgenommen Kommunen) unter Insolvenzbekanntmachungen unter Verwendung der erforderlichen persönlichen Daten.
⇒ Es ist davon auszugehen, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die beantragte Zuwendung nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang realisieren könnte.
⇒ Die beantragten Ausgaben werden als angemessen eingeschätzt. 

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Alle Projektträger haben die Möglichkeit, ihre Projektskizzen den Mitarbeitern der LEADER-Region Dresdner Heidebogen vorzustellen und sich beraten zu lassen. Die in der Anlage 1 und 2 zum Aufruf beigefügten Formulare sind zu verwenden. 

Die Auswahl der Vorhaben aus dem Aufruf Nr. 07/2026 zum Regionalbudget 2026 erfolgt durch das regionale Entscheidungsgremium (Zusammensetzung auf Grundlage aktuell genehmigter LES) der LEADER-Region Dresdner Heidebogen in seiner Sitzung im März 2026. 

Grundlage zur Bewertung sind die anhand der LEADER Entwicklungsstrategie festgelegten Kriterien zur Vorhabenauswahl (s. Anlage 3) im Rahmen des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets. 

Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien durch das Entscheidungsgremium geprüft und bewertet. 

Die LAG Dresdner Heidebogen kontrolliert die Verwendung der für die Kleinprojekte aus dem Regionalbudget verwendeten Mittel. 

Bei positivem Votum des Entscheidungsgremiums muss ein Vertrag zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget zwischen dem Antragsteller und der LAG Dresdner Heidebogen unterzeichnet werden.

Die Nachweise der positiv beschiedenen, durchgeführten Kleinprojekte sind bis zum 15.08.2026 durch den Antragsteller beim Regionalmanagement Dresdner Heidebogen einzureichen und vollständig abzurechnen.

Rechtsgrundlagen:

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden Fassung der Richtlinie zur Ländlichen Entwicklung in Freistaat Sachsen (FRL LE/2025).

⇒ Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ GAK-Rahmenplan 2025-2028.
⇒ LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Dresdner Heidebogen: LES-Dresdner Heidebogen
⇒ Räumlicher Geltungsbereich der LEADER-Förderung im Freistaat Sachsen: Gebietskulisse_2023-2027