Willkommen beim Dresdner Heidebogen

7. Aufruf EMFAF 2023-2027 vom 06.05.2026

Stichtag

voraussichtlicher Auswahltermin

01.07.2026

15.09.2026

Die Fördervorhaben sind digital und analog einzureichen an: 

Regionalmanagement Dresdner Heidebogen 
Am Schlosspark 19 
01936 Königsbrück 
Tel. 035795/285922 
info@heidebogen.eu 
www.heidebogen.eu

Der Dresdner Heidebogen e. V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) und zur Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft, zur Einreichung von von Fördervorhaben im Handlungsfeld 7 - Aquakultur und Fischerei auf, die den Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften dienen. 

Aufruf als pdf >>>

Dafür steht in der Region Dresdner Heidebogen ein Budget von 270.000 Euro zur Verfügung. 

Bis zum 01.07.2026 können Projektanträge beim Regionalmanagement in Königsbrück eingereicht werden. 

Handlungsfeld 7 -  Aquakultur und Fischerei (EMFAF)
⇒ Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft und Förderung einer nachhaltigen 
Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften 

Einreichung eines Fördervorhabens/ Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigte und Fördersätze

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, Vereine und Sonstige der Region Dresdner Heidebogen. 

Alle Antragsteller haben die Möglichkeit, investive und nicht investive Projekte zur Vorhabensauswahl einzureichen. 

Die erreichbare Höhe der Förderung richtet sich nach den einzelnen Gruppen. Die Summe aus Grundfördersatz und Bonus ist jeweils durch einen maximalen Fördersatz in Prozent sowie einen Förderhöchstbetrag begrenzt. 

Bei Vorhaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften im Handlungsfeld 7 ist ein Fördersatz zwischen 50 und 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist und wenn die Ergebnisse der Maßnahme öffentlich zugänglich gemacht werden: 

  • a) die Maßnahme ist von kollektivem Interesse
  • b) die Maßnahme hat einen kollektiven Begünstigten oder 
  • c) die Maßnahme weist einen innovativen Aspekt auf. 

Bei der Bemessung der Höhe der Zuwendung wird das Eigeninteresse und die Leistungskraft der Begünstigten angemessen berücksichtigt. 

Es gelten die Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023) in der aktuellen Fassung.

WICHTIGE Informationen

Das Vorhaben darf nicht begonnen sein.

Kontakt
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin beim Regionalmanagement, um Ihr Vorhaben zu besprechen und um den Ablauf der Antragstellung sowie die für Ihr Vorhaben notwendigen Unterlagen abzustimmen. 

Einreichung des Förderantrags

Zur Einreichung von Fördervorhaben sind die Unterlagen gemäß Checkliste abzugeben. Dazu sind die Dokumente zur Förderung zu beachten.

Es gilt die "Stichtagsregelung" gemäß LES. 
Vorhaben, die zum Stichtag nicht vollständig eingereicht sind, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Der Vorhabensträger hat dann die Möglichkeit zum Stichtag des folgenden Aufrufs das Vorhaben erneut einzureichen.

Hinweise für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages:  
(Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Ihren Architekten/Bausachverständigen weiter)

  • das Papierformat sollte A3 (besonders bei den Grundrissen & Ansichten) nicht überschreiten,
  • keine Unterlagen in Folienhüllen legen,
  • nicht tackern oder heften und keine Büroklammern verwenden.
  • Ideal sind Klemmhefter bzw. Dokumententaschen, in denen die Unterlagen sortiert aber lose eingelegt werden.

Alle Tätigkeiten der LAG Dresdner Heidebogen sowie des Regionalmanagements sind für den Vorhabensträger kostenfrei.

Nach der Auswahlentscheidung durch den Koordinierungskreis

Sie erhalten eine schriftliche Information und die "Dokumentation der Auswahlentscheidung" für Ihr Vorhaben.

Mögliche Auswahlentscheidungen

Absage Vorhaben wird nicht befürwortet wegen nicht bestandener KohärenzprüfungBei einigen Vorhaben fehlten zum Stichtag Unterlagen bzw. es gab Unstimmigkeiten/ Unklarheiten. Hierfür setzte sich das Regionalmanagement mit Ihnen in Verbindung bzw. hat die Probleme bereits angesprochen.
 Vorhaben wird nicht ausgewählt wegen mangelndem BudgetDas Vorhaben wurde vollständig und rechtzeitig eingereicht und entsprechend der Auswahlkriterien bewertet. Es gibt jedoch Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme in dem jeweiligen Handlungsfeld überzeichnet wird. Mit dem ersten Vorhaben, das nicht mehr die errechnete Fördersumme erhalten kann, wird das Handlungsfeld geschlossen. Dieses Vorhaben und nachfolgende werden aufgrund des mangelndem Budgets abgelehnt. Sofern in dieser Förderperiode weitere Aufrufe mit den entsprechenden Handlungsfeldern veröffentlicht werden, können Sie Ihr Vorhaben erneut qualifizieren und einreichen.
Im Falle einer Ablehnung des Vorhabens durch das Entscheidungsgremium (Koordinierungskreis) hat der Vorhabensträger die Möglichkeit das Vorhaben durch die zuständige Bewilligungsbehörde (s.u.) prüfen zu lassen und einen formalen Direktantrag zur Förderung zu stellen.
ZusageVorhaben wird zur Förderung aus dem Budget ausgewählt

Herzlichen Glückwunsch! Ihr Vorhaben wurde erfolgreich ausgewählt. 

Bitte beachten Sie: Innerhalb der "Dokumentation der Auswahlentscheidung" wird Ihnen eine Frist genannt, bis zu der Sie einen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in ihrem Landratsamt zwingend stellen müssen.

Einreichung des Fördermittelantrags bei der Bewilligungsbehörde 

Nach der Auswahlentscheidung erhalten Sie den Beschluss des Koordinierungskreises zur Auswahl Ihres Vorhabens für eine Förderung als Dokumentation der Vorhabensauswahlentscheidung mit den Anlagen 1 - 3. Ihre eingereichten Unterlagen können Sie beim Regionalmanagement des Dresdner Heidebogens abholen.

Diese Auswahlentscheidung ist nur gültig, wenn der Antrag auf Förderung für dieses Vorhaben fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen ist. Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag und den Beschluss des Koordinierungskreises und erteilt die rechtsverbindliche Bewilligung

Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde im Internet
Die Antragstellung nach der Auswahl erfolgt das Förderportal der SAB

Upload der Unterlagen und Antrag aus Vorauszahlung
Die Dokumentation der Auswahlentscheidung mit den Anlagen 1 - 3 sowie alle geforderten Unterlagen müssen in digitaler Form hochgeladen werden. 

Kontakt und Fragen
Bei Fragen zur digitalen Antragsstellung, zum Förderantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich an die Bewilligungsbehörde/ SAB. 

Weitere Hinweise zur Antragsstellung bei der SAB finden Sie hier: Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023) - sab.sachsen.de

Weitere wichtige Hinweise:

  • Beginn des Vorhabens: Formal können Sie nach der Eingangsbestätigung des Förderantrages bei der SAB mit Ihrer Maßnahme beginnen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend den Bewilligungsbescheid des Landratsamtes abzuwarten.
  • Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach Erstattungsprinzip rückwirkend nach Abrechnung des Vorhabens gegenüber der Bewilligungsbehörde.