Willkommen beim Dresdner Heidebogen

6. Aufruf LEADER 2023-2027 vom 26.11.2025

Stichtag

voraussichtlicher Auswahltermin

27.02.2026

31.03.2026

Die Fördervorhaben sind digital und analog einzureichen an: 

Regionalmanagement Dresdner Heidebogen 
Am Schlosspark 19 
01936 Königsbrück 
Tel. 035795/285922 
info@heidebogen.eu 
www.heidebogen.eu

Der Dresdner Heidebogen e. V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) zur Einreichung von Fördervorhaben innerhalb von sechs Handlungsfeldern auf. Bis zum 27.02.2026 können Projektanträge beim Regionalmanagement in Königsbrück eingereicht werden. 

Dazu stehen 3,5 Mio. Euro aus dem LEADER-Budget der Region zur Verfügung. Dieses Budget ist den einzelnen Handlungsfeldern wie folgt zugeordnet: 

Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität1.300.000,00 EUR
⇒ Demografiegerechte Sicherung der soziokulturellen Grundversorgung und Mobilität sowie Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe
Handlungsfeld 2 - Wirtschaft und Arbeit450.000,00 EUR
⇒ Verbesserung der regionalen Wertschöpfung, Beschäftigung und der Einkommenssituation sowie der gewerblichen Grundversorgung
Handlungsfeld 3 - Tourismus und Naherholung340.000,00 EUR
⇒ Stärkung der touristischen Entwicklung, des Naherholungs-Freizeitangebotes und der regionalen Identität
Handlungsfeld 4 - Bilden800.000,00 EUR
⇒ Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Informationsangebote
Handlungsfeld 5 - Wohnen560.000,00 EUR
⇒ Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Handlungsfeld 6 - Natur und Umwelt

50.000,00 EUR

⇒ Pflege und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft einschließlich Schutz der Ressourcen

 

Einreichung eines Fördervorhabens/ Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigte und Fördersätze

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Dabei werden fünf unterschiedliche Gruppen als Vorhabenträger entsprechend ihrer rechtlichen Zugehörigkeit unterschieden: Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, Vereine und Sonstige. 

Höhe der Förderung

Alle Antragsteller haben die Möglichkeit, investive und nicht investive Projekte zur Vorhabenauswahl einzureichen. Der Höchstförderbetrag ist dabei in den jeweiligen Gruppen gleich. Die Grundfördersätze und Boni variieren je Antragsteller. Die Summe aus Grundfördersatz und Bonus ist durch einen maximalen Fördersatz in Prozent sowie einen Förderhöchstbetrag in Euro, unterschiedlich für jede Antragsgruppe, begrenzt. 

Fördersatz investive Maßnahmen

Fördersatz nicht investive Maßnahmen

WICHTIGE Informationen

Das Vorhaben darf nicht begonnen sein.

Kontakt
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin beim Regionalmanagement, um Ihr Vorhaben zu besprechen und um den Ablauf der Antragstellung sowie die für Ihr Vorhaben notwendigen Unterlagen abzustimmen. 

Einreichung des Förderantrags
Zur Einreichung von Fördervorhaben sind die Unterlagen gemäß Checkliste abzugeben. Dazu sind die Dokumente zur LEADER-Förderung zu beachten.

Es gilt die "Stichtagsregelung" gemäß LES. 
Vorhaben, die zum Stichtag nicht vollständig eingereicht sind, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Der Vorhabensträger hat dann die Möglichkeit zum Stichtag des folgenden Aufrufs das Vorhaben erneut einzureichen.

Hinweise für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages:  
(Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Ihren Architekten/Bausachverständigen weiter)

  • das Papierformat sollte A3 (besonders bei den Grundrissen & Ansichten) nicht überschreiten,
  • keine Unterlagen in Folienhüllen legen,
  • nicht tackern oder heften und keine Büroklammern verwenden.
  • Ideal sind Klemmhefter bzw. Dokumententaschen, in denen die Unterlagen sortiert aber lose eingelegt werden.

Alle Tätigkeiten der LAG Dresdner Heidebogen sowie des Regionalmanagements sind für den Vorhabensträger kostenfrei.

Nach der Auswahlentscheidung durch den Koordinierungskreis

Sie erhalten eine schriftliche Information und die "Dokumentation der Auswahlentscheidung" für Ihr Vorhaben.

Mögliche Auswahlentscheidungen

Absage Vorhaben wird nicht befürwortet wegen nicht bestandener KohärenzprüfungBei einigen Vorhaben fehlten zum Stichtag Unterlagen bzw. es gab Unstimmigkeiten/ Unklarheiten. Hierfür setzte sich das Regionalmanagement mit Ihnen in Verbindung bzw. hat die Probleme bereits angesprochen.
 Vorhaben wird nicht ausgewählt wegen mangelndem BudgetDas Vorhaben wurde vollständig und rechtzeitig eingereicht und entsprechend der Auswahlkriterien bewertet. Es gibt jedoch Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme in dem jeweiligen Handlungsfeld überzeichnet wird. Mit dem ersten Vorhaben, das nicht mehr die errechnete Fördersumme erhalten kann, wird das Handlungsfeld geschlossen. Dieses Vorhaben und nachfolgende werden aufgrund des mangelndem Budgets abgelehnt. Sofern in dieser Förderperiode weitere Aufrufe mit den entsprechenden Handlungsfeldern veröffentlicht werden, können Sie Ihr Vorhaben erneut qualifizieren und einreichen.
Im Falle einer Ablehnung des Vorhabens durch das Entscheidungsgremium (Koordinierungskreis) hat der Vorhabensträger die Möglichkeit das Vorhaben durch die zuständige Bewilligungsbehörde (s.u.) prüfen zu lassen und einen formalen Direktantrag zur Förderung zu stellen.
ZusageVorhaben wird zur Förderung aus dem Budget ausgewählt

Herzlichen Glückwunsch! Ihr Vorhaben wurde erfolgreich ausgewählt. 

Bitte beachten Sie: Innerhalb der "Dokumentation der Auswahlentscheidung" wird Ihnen eine Frist genannt, bis zu der Sie einen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in ihrem Landratsamt zwingend stellen müssen.

Einreichung des Fördermittelantrags bei der Bewilligungsbehörde 

Nach der Auswahlentscheidungssitzung erhalten Sie den Beschluss des Koordinierungskreises zur Auswahl Ihres Vorhabens für eine Förderung als Dokumentation der Vorhabensauswahlentscheidung mit den Anlagen 1 - 3. Ihre eingereichten Unterlagen können Sie beim Regionalmanagement des Dresdner Heidebogens abholen.

Diese Auswahlentscheidung ist nur gültig, wenn der Antrag auf Förderung für dieses Vorhaben fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsbehörde im Landratsamt Ihres Landkreises eingegangen ist. Die Bewilligungsbehörden prüfen den Antrag und den Beschluss des Koordinierungskreises und erteilen die rechtsverbindliche Bewilligung

Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde im Internet
Die Antragstellung erfolgt über das internetbasierte Programm "Internet Antragstellung Förderung" (IAF)
Dafür benötigen Sie zwei Registriernummern, BRN 10 und BRN 15, welche Ihrer Verifizierung im System dienen und die Sie im Vorfeld über die zuständige Bewilligungsbehörde beantragen müssen. 

Hier geht es zur internetbasierten Antragstellung und der Beantragung der BNR-Nummern: 
Infos zur Internetbasierten Antragstellung – IAF - Förderportal - sachsen.de 

Bitte beachten Sie: Die Bereitstellung der Nummern wird ggf. einige Zeit in Anspruch nehmen. BNR-Nummern aus früheren Förderanträgen behalten ihre Gültigkeit. Ein erneuter Antrag ist nicht notwendig.

Upload der Unterlagen und Antrag aus Vorauszahlung
Die Dokumentation der Auswahlentscheidung mit den Anlagen 1 - 3 sowie alle geforderten Unterlagen müssen in digitaler Form hochgeladen werden. 
Eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Förderbetrages kann an dieser Stelle beantragt werden. Diese Vorauszahlung kann frühestens ab dem Zeitpunkt der Bewilligung gewährt werden.

Kontakt und Fragen
Bei Fragen zur digitalen Antragsstellung, zum Förderantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich an Ihre zuständige Bewilligungsbehörde.

► Landratsamt Bautzen
► Landratsamt Meißen

Weitere wichtige Hinweise:

  • Beginn des Vorhabens: Formal können Sie nach der Eingangsbestätigung des Förderantrages beim zuständigen Landratsamt mit Ihrer Maßnahme beginnen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend den Bewilligungsbescheid des Landratsamtes abzuwarten.
  • Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt rückwirkend nach Umsetzung und vollständiger Abrechnung des Vorhabens gegenüber der Bewilligungsbehörde.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt nach Auszahlung der Förderung - 5 Jahre