Willkommen beim Dresdner Heidebogen
Dresdner Heidebogen

Ihr Weg zur Förderung

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    Fördervoraussetzungen

    Für eine Förderung gilt:

    1. Das Vorhaben muss in der Gebietskulisse des Dresdner Heidebogens liegen.
    2. Das Vorhaben muss mindestens einem Ziel der Handlungsfelder der LES  entsprechen.
    3. Das Vorhaben darf vor Antragstellung noch nicht begonnen sein.
    4. Soweit der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, gehört die Mehrwertsteuer zu den förderfähigen Ausgaben.
    5. Die Zweckbindefrist beträgt 5 Jahre für investive Vorhaben.
    6. Der Fördersatz liegt zwischen 40 und 80% (maximaler Zuschuss 200.000 Euro) und ist abhängig von der geplanten Maßnahme und vom Vorhabensträger
    7. Die Mindestfördersumme für nichtinvestive und investive Maßnahmen entspricht 5.000 Euro.
    Sie können Ihre Projektidee jederzeit auf Fördermöglichkeiten prüfen lassen. Reichen Sie Ihre Anfrage (Projektbogen) im Regionalmanagement ein.

    Allgemeine Hinweise:

    • Die Leistungen der LAG und seiner Gremien sind für den Vorhabensträger kostenfrei.
    • Es gilt das Prinzip der sparsamen Mittelverwendung und der Wirtschaftlichkeit.
    • Die Fördersätze gelten vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Eine Änderung der Förderhöhen ist möglich.
    • Der Erwerb von Grundstücken ist, außer im Handlungsfeld 5, nicht zuwendungsfähig.
    • Ein beantragtes Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn es durch den Koordinierungskreis ausgewählt und der Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde eingegangen* ist.

    * Maßgebend ist das Datum der Empfangsbestätigung durch die Bewilligungsbehörde.

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    Antragstellung

    • Die LAG ruft zum Einreichen von Projekten in den einzelnen Handlungsfeldern auf. Dies erfolgt über die Presse sowie über die Homepage des Dresdner Heidebogens
    • Die Unterlagen sind gemäß der Checkliste für investive Vorhaben (insbesondere bauliche Maßnahmen) oder der Checkliste für nicht investive Vorhaben (z.B. Konzepte, Studien, Aktivitäten) vollständig bis zum festgelegten Stichtag beim Regionalmanagement des Dresdner Heidebogens einzureichen. Gern berät das Regionalmanagement potentielle Projektträger zur Qualifizierung des Förderantrages.
    • Der Koordinierungskreis bewertet die Anträge auf der Grundlage festgelegter Kriterien und wählt förderwürdige Vorhaben gemäß der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus.
    • Bei einem positiven Votum reicht der Vorhabensträger fristgerecht seinen Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde (zuständiges Landratsamt) ein. Die dafür notwendigen Unterlagern finden Sie unter folgendem Link
    • Dort wird der Antrag geprüft. Nach dem schriftlichen Bewilligungsbescheid kann mit der Projektumsetzung begonnen werden.

    Die Vorhabenauswahl durch den Koordinierungskreis begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung. Ein Anspruch des Vorhabenträgers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
    Im Falle einer Ablehnung des Vorhabens durch das Entscheidungsgremium (Koordinierungskreis) hat der Vorhabensträger die Möglichkeit, das Vorhaben durch die zuständige Bewilligungsbehörde (LK Meißen bzw. LK Bautzen) prüfen zu lassen und einen formalen Direktantrag zur Förderung zu stellen.

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    Projektauswahl der LEADER Region

    Förderfähige Maßnahmen

    Der Koordinierungskreis entscheidet über die Förderfähigkeit und -Würdigkeit der eingereichten Vorhaben nach festgelegten Kriterien und Prioritäten anhand der Einzelbewertungen sowie über deren Gewichtung und Reihenfolge (Rankingverfahren).

    Die Mitglieder des Koordinierungskreises erhalten von den eingereichten Vorhaben die vom Regionalmanagement vorbereiteten Projektskizzen und Projektbewertungsbögen (Dokumentationen) zusammen mit der Einladung zu den Sitzun­gen. Die Entscheidungen zur Projektauswahl liegen allein beim Koordinierungskreis der LAG Dresdner Heidebogen. Das Verfahren ist transpa­rent, die Beteiligung überwiegend der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie anderer Vertre­ter der Zivilgesell­schaft an jeder einzelnen Auswahlentscheidung wird beachtet und Interessenkonflikte werden unter Entscheidungsausschluss bei Befangenheit vermieden.

    Die Förderwürdigkeit eines Projektes wird vom Koordinierungskreis anhand der Kohärenzkrite­rien und Projektauswahlkriterien anhand des Projektbewertungsbogens (Dokumentation) der Region Dresdner Heidebogen geprüft.

    I. Kohärenz-Kriterien  

    Folgende Kohärenzkriterien müssen erfüllt sein:

    Das Projekt muss einen Beitrag zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes Dresnder Heidebogen leisten:
    1. Das Vorhaben liegt in der Gebietskulisse des Dresdner Heidebogen.
    2. Das Vorhaben darf nicht begonnen sein.
    3. Das Vorhaben entspricht den Zielen und Strategien der LES.
    4. Das Vorhaben entspricht den Zielen und Vorgaben des EPLR.
    5. Das Vorhaben kann nicht in einem der nachfolgenden Fachförderprogramme umgesetzt werden:
        * Richtlinie Denkmalschutz
        * Richtlinie Kommunaler Straßenbau (KstB)
        * Richtlinie Hochwasserschutz * Schulhausbau
        * Errichtung/Sanierung Kindertagesstätten
        * Feuerwehren / Feuerwehrgerätehäuser
        * Breitbandausbau
        * ESF-Richtlinien SMS/SMUL und Berufliche Bildung
    6. Die vollständige Finanzierung des Gesamtvorhabens wurde plausibel dargestellt.
    7. Das Vorhaben passiert die Prüfung der Mehrwert-Kriterien mindestens mit dem Wert 3.

    Wenn alle Kohärenzkriterien erfüllt sind, werden weiteren Projektauswahlkriterien (Vorhaben spezifische Kohärenzkriterien, Zuschussrelevante Kohärenzkriterien, Mehrwertkriterien und Qualitätskriterien) hinzugezogen:

    II. Vorhaben spezifische Kohärenz-Kriterien       
    (Ja /nicht zutreffend (n. z.) /nein)

    1. Es liegt ein Betriebs- und Nutzungskonzept vor (bei Vorhabensträgern gewerblicher oder öffentlicher Einrichtungen).         
    2. Das Vorhaben bezieht sich auf ein Gebäude, welches vor 1990 errichtet wurde.
    3. Vorhaben erhalten den typischen Charakter des Ensembles.   
    4. Es handelt sich nicht um zoologische Einrichtungen, Kegel- beziehungsweise Bowlingbahnen, Go-Kart-Bahnen, Fitnesscenter, Golf- und Tennisplätze, Bars und Diskotheken, Einzelhandelseinrichtungen über 800 m², Neubauvorhaben (ausgenommen Ersatzneubauten), mobile Gegenstände.        
    5. Es handelt sich nicht um eine Wohnraumerweiterung bzw. einen alleinigen Dachgeschossausbau.
    6. Es handelt sich bei der Maßnahme zum Barriereabbau nicht um medizinische oder therapeutische Hilfsmittel oder Einbauten.       
    7. Das geförderte kirchliche Objekt steht über 50 % für eine öffentliche, nicht kirchliche Nutzung zur Verfügung.
    8. Es handelt sich nicht um geringwertige Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge und bei Ausstattungen nicht um gebrauchte Gegenstände.      
    9. Vorhaben findet nicht an Gewässern 1. Ordnung statt und steht bestehenden Hochwasserschutzkonzepten und gesetzlichen Vorhaben nicht entgegen.       
    10. Das Vorhaben ist keine gesetzlich verpflichtete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme.     
    11. Für bauliche Anlagen liegt eine Fachplanung vor, aus der die Einhaltung der Anforderungen an technische Standards, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit hervorgeht       
    12. Es wird an Gemeindestraßen mindestens ein Unternehmen erschlossen.        
    13. Es handelt sich nicht um Vorhaben zur Erschließung von Gewerbe- oder Industriegebieten.
    14. Es handelt sich nicht um Reparaturarbeiten.    
    15. Es handelt sich nicht um Vorhaben zur Verlegung von Leerrohrinfrastruktur bei bereits vorhandener Infrastruktur.      
    16. Es handelt sich bei dem Infrastrukturvorhaben nicht um gewerblich betriebene Einrichtungen.
    17. Es handelt sich nicht um eine Objektplanung nach HOAI.        

    III. Zuschussrelevante Kohärenz-Kriterien
    Vorhabenbewertung nach Zielgruppen-Präferenzen (trifft zu = ja)      

    1. Das Vorhaben hat „Impulseffekte“.      
    2. Das Vorhaben wird zum Zweck des Barriereabbaus durchgeführt.       
    3. Das Vorhaben richtet sich besonders an Frauen (Berücksichtigung der Gender-Mainstreaming-Aspekte).        
    4. Das Vorhaben richtet sich besonders an Kinder- und Jugendliche.       
    5. Das Vorhaben dient der Schaffung eines Hauptwohnsitzes (Ansiedlungseffekt).
    6. Das Vorhaben hat Priorität Gemeindeentwicklungskonzept, Dorfumbauplan, vergleichbarer, aussagekräftiger Fachplanung, Wegenetzkonzeptionen oder Wegweisungsplanungen.        
    7. Das Vorhaben ist eine Maßnahme im Handlungsfeld 5.
    8. Es handelt sich um einen Ersatzneubau, welcher die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. 

    IV. Mehrwert-Kriterien   
    Vorhabenbewertung nach regionalen Präferenzen (trifft nicht zu = 0, trifft zu = 3, trifft in besonderem Maße zu = 6) 

    1. Das Vorhaben stärkt die regionale Identität.                           
    2. Das Vorhaben verbessert das kooperative und kommunikative Verhalten zwischen regionalen Akteuren.                          
    3. Das Vorhaben hat positive Ansiedlungseffekte (befördert Neuansiedlung bzw. verhindert Abwanderung).                              
    4. Das Vorhaben schafft oder sichert Arbeitsplätze.                                
    5. Das Vorhaben hat vernetzende Wirkung (zw. Vereinen, Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen).                      
    6. Das regionale Vorhaben besitzt Alleinstellungsmerkmal (einziges Vorhaben seiner Art in der Region).                          
    7. Vorhaben trägt zur Erhaltung bzw. Entwicklung des Ortsbildes im Sinne des LES bei.   
    8. Das Vorhaben trägt zur Sicherung / Verbesserung der Daseinsvorsorge in der Region bei.
    9. Das Vorhaben trägt zur Sicherung / Verbesserung der Infrastrukturausstattung der Region bei.
    10. Das Vorhaben unterstützt ein Ziel mit der Priorität 1 nach LES.                        
    11. Das Vorhaben ist mit anderen Vorhaben in der Region verknüpft.                                
    12. Das Vorhaben richtet sich an mehrere Zielgruppen (multifunktional).                           
    13. Vorhaben mit lokaler UND überörtlicher Bedeutung/Wirkung.
    14. Das Vorhaben dient dem Barriereabbau im Sinne der LES, der Inklusion oder dem Abbau der Diskriminierung von Minderheiten.              

    V. Qualitäts-Kriterien
    Vorhabenbewertung nach strategischen Ziel-Präferenzen (trifft nicht zu = 0, trifft zu = 1 eintragen, trifft in besonderem Maß zu = 2)       

    1. Das Vorhaben sieht eine Weiterführung bzw. die Weiterverwendung der Ergebnisse vor und stellt diese plausibel dar.  
    2. Das Vorhaben ist auf Mehrjährigkeit ausgelegt.
    3. Das Vorhaben würdigt die regionale Baukultur.
    4. Mehrgenerationennutzung      
    5. Das Vorhaben unterliegt dem Denkmalschutz. 
    6. Grundversorgung der Bevölkerung wird verbessert.     
    7. Infrastruktur erschließt Wohn- und Gewerbegebiete bzw. öffentliche Einrichtungen.      
    8. Das Vorhaben unterstützt mehrere Ziele der LES.       
    9. Das Vorhaben berücksichtigt die Bedürfnisse von Kindern u. Jugendlichen.     
    10. Das Vorhaben verbessert die Infrastrukturausstattung der Region im Bereich Freizeit, Naherholung und Tourismus.  
    11. Das Vorhaben hat innovativen Charakter und lädt zur Nachahmung ein.
    12. Das Vorhaben dient der Umweltbildung der Bevölkerung und stellt dies plausibel dar.
    13. Das Vorhaben wird unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung umgesetzt.
    14. Das Vorhaben dient bei leerstehenden oder mindergenutzten Gebäuden dem Rückbau am Ortsrand oder der Um- oder Wiedernutzung oder ist ein Ersatzneubau in der Ortsmitte. 

    Die einzelnen Projektbewer­tungen werden in den Sitzungen des Koordinierungskreises beraten, beschlossen und ermöglichen so anhand der er­reichten Punkte eine Auswahl und Priorisierung der Projekte. Die Reihenfolge der Projekte wird anhand ihrer Punkte je Handlungsfeld entschieden. Bei Punktegleichstand werden nachfolgend die Priorität des zugeordneten Ziels der LES, die ermittelte Förderhöhe und das beabsichtigte Fördervolumen als zusätzliche Gewichtung berücksichtigt. 

    Die zur Beratung und Beschlussfassung behandelten Projekte werden auf unserer Internetseite nach der Projektaus­wahl in datenschutzrechtlich zulässiger Weise bekannt gemacht.

    Projektbewertungsbogen der LEADER-Region Dresdner Heidebogen (Beispiel) und Geschäftsordnung des Koordinierungskreises

    Dokumentation des Vorhabens (Vorlage)
    PDF-Dokument

    Geschäftsordnung des Koordinierungskreises
    PDF-Dokument

  • Wie geht es nach der Projektauswahl weiter? >> hier klicken <<

    Wie geht es auf dem Weg zur Förderung weiter?

    Das Entscheidungsgremium hat Ihr Vorhaben bewertet und bevotet. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine schriftliche Information und die "Dokumentation der Auswahlentscheidung" für Ihr Vorhaben.
    Dabei gibt es unterschiedliche Auswahlentscheidungen:

    • Vorhaben wird nicht befürwortet wegen nicht bestandener Kohärenzprüfung

    Bei einigen Vorhaben fehlten zum Stichtag Unterlagen bzw. es gab Unstimmigkeiten/Unklarheiten. Hierfür setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung bzw. haben die Probleme bereits angesprochen.

    • Vorhaben wird nicht ausgewählt wegen mangelndem Budget

    Das Vorhaben wurde vollständig und rechtzeitig eingereicht und entsprechend der Auswahlkriterien bewertet. Es gibt jedoch Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme in dem jeweiligen Handlungsfeld überzeichnet wird. Mit dem ersten Vorhaben, das nicht mehr die für das Vorhaben errechnete Fördersumme erhalten kann, wird das Handlungsfeld geschlossen. Dieses Vorhaben und nachfolgende werden aufgrund des mangelndem Budgets abgelehnt. Sofern in dieser Förderperiode weitere Aufrufe mit den entsprechenden Handlungsfeldern veröffentlicht werden, können Sie Ihr Vorhaben erneut qualifizieren und einreichen.

    • Vorhaben wird zur Förderung aus dem Budget ausgewählt

    Herzlichen Glückwunsch! Ihr Vorhaben wurde positiv entschieden.

    Innerhalb der "Dokumentation der Auswahlentscheidung" wird Ihnen eine Frist genannt, bis zu der Sie Ihren Fördermittelantrag beim zuständigen Landratsamt Bautzen oder Meißen stellen müssen.

    Das Regionalmanagement empfiehlt Ihnen, sich bereits während der LEADER-Antragstellung die Antragsunterlagen der zuständigen Bewilligungsbehörde anzuschauen und auszufüllen. Bei Fragen zum Fördermittelantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner Ihres zuständigen Landratsamtes.

     

    Fördermittelantrag 📄🖊️

    Welche Anlagen zum Antrag auf Förderung müssen beim Landratsamt eingereicht werden?

    Kopie der Dokumentation der Auswahlentscheidung
    in den Formularen genannte Unterlagen und Dokumente sowie
    Antragsformulare auf Förderung (Notwendige Antragsunterlagen)

    • Antrag auf Förderung von Vorhaben des ELER nach Richtlinie LEADER/2014
    • Anlage - Finanzierungsplan zum Antrag auf Förderung nach der RL LEADER/2014

    Und zusätzlich weitere Anlagen nach Inhalt Ihres Vorhabens:

    • Anlage - Ausgabenzusammenstellung für investive Vorhaben
    • Anlage - Bauerläuterung für Vorhaben auf Basis SEK (Erklärung des Bauvorlageberechtigten)
    • Anlage - Beschreibung der Vorhabensbestandteile bei nicht investiven Vorhaben ohne direkte Personalkosten
    • Anlage - Beschreibung der Vorhabensbestandteile bei nicht investiven Vorhaben mit direkten Personalkosten
    • Anlage - Ausgabenzusammenstellung für technische Infrastruktur (z.B. Straßen, Wege und Plätze)
    • Anlage - Flächenberechnung für Vorhaben auf Basis SEK (Erklärung des Bauvorlageberechtigten)
    • Anlage 2.1.1 - Gewerbliche Wirtschaft
    • Anlage 2.1.2 - Gewerbliche Wirtschaft - Vorhaben auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
    • Anlage 2.2.1 - Technische Infrastruktur
    • Anlage 2.3.1 - Daseinsvorsorge-Infrastruktur
    • Anlage 2.3.2 - Daseinsvorsorge-Infrastruktur - Vorhaben auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
    • Anlage 2.4.1 - Freizeit-Infrastruktur
    • Anlage 2.4.2 - Freizeit-Infrastruktur - Vorhaben auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
    • Anlage 2.5.1 - Kultur-Infrastruktur
    • Anlage 2.5.2 - Kultur-Infrastruktur - Vorhaben auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
    • Anlage 2.6.1 - Bildungsinfrastruktur (einschließlich Kindertageseinrichtungen)
    • Anlage 2.6.2 - Bildungsinfrastruktur - Vorhaben auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
    • Anlage 2.7.1 - Investive Vorhaben zum Wohnen (einschließlich Mietwohnungen) sowie sonstige investive private Vorhaben mit nicht wirtschaftlicher Tätigkeit
    • Anlage 2.7.2 - Vorhaben zum Wohnen (einschließlich Mietwohnungen) sowie sonstige investive private Vorhaben mit nichtwirtschaftlicher Tätigkeit auf Basis SEK zur Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden
    • Anlage 2.8.1 - Siedlungsstruktur und Ökologie
    • Anlage 2.9.1 - Nicht investive Vorhaben
    • Anlage 2.10.1 - Betreiben einer LAG und Sensibilisierung (Nur LAG)
    • Anlage - Angaben und Erklärungen des Antragstellers bei Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV

    sowie bei Bedarf:

    • De-minimis-Erklärung
    • De-minimis-Merkblatt
  • Ansprechpartner und Bewilligungsbehörden >> hier klicken <<

    Einreichung des Fördermittelantrags bei Ihrer Bewilligungsbehörde

    Nachdem der Koordinierungskreis des Dresdner Heidebogen e.V. Ihr Vorhaben bewertet und befürwortet hat, müssen Sie den Antrag auf Förderung bei Ihrem zuständigen Landratsamt / Amt für Kreisentwicklung einreichen. Das Regionalmanagement empfiehlt Ihnen, sich bereits während der LEADER-Antragstellung die Antragsunterlagen der zuständigen Bewilligungsbehörde anzuschauen und auszufüllen. 

    Die dafür notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem folgendem Link der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde:

    Bei Fragen zum Fördermittelantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner der Landratsämter.

    Folgende Unterlagen sind mindestens bei der Antragsstellung bei der Bewilligungsstelle erforderlich:

    • die vollständigen, unveränderten LEADER-Antragsformulare auf Förderung
    • in den Formularen genannte Unterlagen und Dokumente
    • notwendige Baugenehmigungen, Angebote und Bestätigungen 
    • Kopie der Dokumentation der Auswahlentscheidung

    Das Landratsamt prüft die Vollständigkeit und Vollzugsfähigkeit des Förderantrages und bereitet die Bewilligung des Fördervorhabens vor.

    Das Regionalmanagement empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme/ des Fördervorhabens erst nach Erhalt der formellen Bewilligung zu beginnen.

    Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach der Umsetzung und vollständigen Abrechnung des Vorhabens gegenüber Ihrer Bewilligungsbehörde.

    Die Zweckbindungsfrist für Ihr Vorhaben beträgt nach Auszahlung der Förderung 5 Jahre