Für eine Förderung gilt:
Sie können Ihre Projektidee jederzeit auf Fördermöglichkeiten prüfen lassen. Reichen Sie Ihre Anfrage (Projektbogen) im Regionalmanagement ein. |
Allgemeine Hinweise:
* Maßgebend ist das Datum der Empfangsbestätigung durch die Bewilligungsbehörde.
Die Vorhabenauswahl durch den Koordinierungskreis begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung. Ein Anspruch des Vorhabenträgers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Im Falle einer Ablehnung des Vorhabens durch das Entscheidungsgremium (Koordinierungskreis) hat der Vorhabensträger die Möglichkeit, das Vorhaben durch die zuständige Bewilligungsbehörde (LK Meißen bzw. LK Bautzen) prüfen zu lassen und einen formalen Direktantrag zur Förderung zu stellen.
Der Koordinierungskreis entscheidet über die Förderfähigkeit und -Würdigkeit der eingereichten Vorhaben nach festgelegten Kriterien und Prioritäten anhand der Einzelbewertungen sowie über deren Gewichtung und Reihenfolge (Rankingverfahren).
Die Mitglieder des Koordinierungskreises erhalten von den eingereichten Vorhaben die vom Regionalmanagement vorbereiteten Projektskizzen und Projektbewertungsbögen (Dokumentationen) zusammen mit der Einladung zu den Sitzungen. Die Entscheidungen zur Projektauswahl liegen allein beim Koordinierungskreis der LAG Dresdner Heidebogen. Das Verfahren ist transparent, die Beteiligung überwiegend der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie anderer Vertreter der Zivilgesellschaft an jeder einzelnen Auswahlentscheidung wird beachtet und Interessenkonflikte werden unter Entscheidungsausschluss bei Befangenheit vermieden.
Die Förderwürdigkeit eines Projektes wird vom Koordinierungskreis anhand der Kohärenzkriterien und Projektauswahlkriterien anhand des Projektbewertungsbogens (Dokumentation) der Region Dresdner Heidebogen geprüft.
I. Kohärenz-Kriterien
Folgende Kohärenzkriterien müssen erfüllt sein:
Das Projekt muss einen Beitrag zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes Dresnder Heidebogen leisten:
1. Das Vorhaben liegt in der Gebietskulisse des Dresdner Heidebogen.
2. Das Vorhaben darf nicht begonnen sein.
3. Das Vorhaben entspricht den Zielen und Strategien der LES.
4. Das Vorhaben entspricht den Zielen und Vorgaben des EPLR.
5. Das Vorhaben kann nicht in einem der nachfolgenden Fachförderprogramme umgesetzt werden:
* Richtlinie Denkmalschutz
* Richtlinie Kommunaler Straßenbau (KstB)
* Richtlinie Hochwasserschutz * Schulhausbau
* Errichtung/Sanierung Kindertagesstätten
* Feuerwehren / Feuerwehrgerätehäuser
* Breitbandausbau
* ESF-Richtlinien SMS/SMUL und Berufliche Bildung
6. Die vollständige Finanzierung des Gesamtvorhabens wurde plausibel dargestellt.
7. Das Vorhaben passiert die Prüfung der Mehrwert-Kriterien mindestens mit dem Wert 3.
Wenn alle Kohärenzkriterien erfüllt sind, werden weiteren Projektauswahlkriterien (Vorhaben spezifische Kohärenzkriterien, Zuschussrelevante Kohärenzkriterien, Mehrwertkriterien und Qualitätskriterien) hinzugezogen:
II. Vorhaben spezifische Kohärenz-Kriterien
(Ja /nicht zutreffend (n. z.) /nein)
1. Es liegt ein Betriebs- und Nutzungskonzept vor (bei Vorhabensträgern gewerblicher oder öffentlicher Einrichtungen).
2. Das Vorhaben bezieht sich auf ein Gebäude, welches vor 1990 errichtet wurde.
3. Vorhaben erhalten den typischen Charakter des Ensembles.
4. Es handelt sich nicht um zoologische Einrichtungen, Kegel- beziehungsweise Bowlingbahnen, Go-Kart-Bahnen, Fitnesscenter, Golf- und Tennisplätze, Bars und Diskotheken, Einzelhandelseinrichtungen über 800 m², Neubauvorhaben (ausgenommen Ersatzneubauten), mobile Gegenstände.
5. Es handelt sich nicht um eine Wohnraumerweiterung bzw. einen alleinigen Dachgeschossausbau.
6. Es handelt sich bei der Maßnahme zum Barriereabbau nicht um medizinische oder therapeutische Hilfsmittel oder Einbauten.
7. Das geförderte kirchliche Objekt steht über 50 % für eine öffentliche, nicht kirchliche Nutzung zur Verfügung.
8. Es handelt sich nicht um geringwertige Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge und bei Ausstattungen nicht um gebrauchte Gegenstände.
9. Vorhaben findet nicht an Gewässern 1. Ordnung statt und steht bestehenden Hochwasserschutzkonzepten und gesetzlichen Vorhaben nicht entgegen.
10. Das Vorhaben ist keine gesetzlich verpflichtete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme.
11. Für bauliche Anlagen liegt eine Fachplanung vor, aus der die Einhaltung der Anforderungen an technische Standards, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit hervorgeht
12. Es wird an Gemeindestraßen mindestens ein Unternehmen erschlossen.
13. Es handelt sich nicht um Vorhaben zur Erschließung von Gewerbe- oder Industriegebieten.
14. Es handelt sich nicht um Reparaturarbeiten.
15. Es handelt sich nicht um Vorhaben zur Verlegung von Leerrohrinfrastruktur bei bereits vorhandener Infrastruktur.
16. Es handelt sich bei dem Infrastrukturvorhaben nicht um gewerblich betriebene Einrichtungen.
17. Es handelt sich nicht um eine Objektplanung nach HOAI.
III. Zuschussrelevante Kohärenz-Kriterien
Vorhabenbewertung nach Zielgruppen-Präferenzen (trifft zu = ja)
1. Das Vorhaben hat „Impulseffekte“.
2. Das Vorhaben wird zum Zweck des Barriereabbaus durchgeführt.
3. Das Vorhaben richtet sich besonders an Frauen (Berücksichtigung der Gender-Mainstreaming-Aspekte).
4. Das Vorhaben richtet sich besonders an Kinder- und Jugendliche.
5. Das Vorhaben dient der Schaffung eines Hauptwohnsitzes (Ansiedlungseffekt).
6. Das Vorhaben hat Priorität Gemeindeentwicklungskonzept, Dorfumbauplan, vergleichbarer, aussagekräftiger Fachplanung, Wegenetzkonzeptionen oder Wegweisungsplanungen.
7. Das Vorhaben ist eine Maßnahme im Handlungsfeld 5.
8. Es handelt sich um einen Ersatzneubau, welcher die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
IV. Mehrwert-Kriterien
Vorhabenbewertung nach regionalen Präferenzen (trifft nicht zu = 0, trifft zu = 3, trifft in besonderem Maße zu = 6)
1. Das Vorhaben stärkt die regionale Identität.
2. Das Vorhaben verbessert das kooperative und kommunikative Verhalten zwischen regionalen Akteuren.
3. Das Vorhaben hat positive Ansiedlungseffekte (befördert Neuansiedlung bzw. verhindert Abwanderung).
4. Das Vorhaben schafft oder sichert Arbeitsplätze.
5. Das Vorhaben hat vernetzende Wirkung (zw. Vereinen, Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen).
6. Das regionale Vorhaben besitzt Alleinstellungsmerkmal (einziges Vorhaben seiner Art in der Region).
7. Vorhaben trägt zur Erhaltung bzw. Entwicklung des Ortsbildes im Sinne des LES bei.
8. Das Vorhaben trägt zur Sicherung / Verbesserung der Daseinsvorsorge in der Region bei.
9. Das Vorhaben trägt zur Sicherung / Verbesserung der Infrastrukturausstattung der Region bei.
10. Das Vorhaben unterstützt ein Ziel mit der Priorität 1 nach LES.
11. Das Vorhaben ist mit anderen Vorhaben in der Region verknüpft.
12. Das Vorhaben richtet sich an mehrere Zielgruppen (multifunktional).
13. Vorhaben mit lokaler UND überörtlicher Bedeutung/Wirkung.
14. Das Vorhaben dient dem Barriereabbau im Sinne der LES, der Inklusion oder dem Abbau der Diskriminierung von Minderheiten.
V. Qualitäts-Kriterien
Vorhabenbewertung nach strategischen Ziel-Präferenzen (trifft nicht zu = 0, trifft zu = 1 eintragen, trifft in besonderem Maß zu = 2)
1. Das Vorhaben sieht eine Weiterführung bzw. die Weiterverwendung der Ergebnisse vor und stellt diese plausibel dar.
2. Das Vorhaben ist auf Mehrjährigkeit ausgelegt.
3. Das Vorhaben würdigt die regionale Baukultur.
4. Mehrgenerationennutzung
5. Das Vorhaben unterliegt dem Denkmalschutz.
6. Grundversorgung der Bevölkerung wird verbessert.
7. Infrastruktur erschließt Wohn- und Gewerbegebiete bzw. öffentliche Einrichtungen.
8. Das Vorhaben unterstützt mehrere Ziele der LES.
9. Das Vorhaben berücksichtigt die Bedürfnisse von Kindern u. Jugendlichen.
10. Das Vorhaben verbessert die Infrastrukturausstattung der Region im Bereich Freizeit, Naherholung und Tourismus.
11. Das Vorhaben hat innovativen Charakter und lädt zur Nachahmung ein.
12. Das Vorhaben dient der Umweltbildung der Bevölkerung und stellt dies plausibel dar.
13. Das Vorhaben wird unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung umgesetzt.
14. Das Vorhaben dient bei leerstehenden oder mindergenutzten Gebäuden dem Rückbau am Ortsrand oder der Um- oder Wiedernutzung oder ist ein Ersatzneubau in der Ortsmitte.
Die einzelnen Projektbewertungen werden in den Sitzungen des Koordinierungskreises beraten, beschlossen und ermöglichen so anhand der erreichten Punkte eine Auswahl und Priorisierung der Projekte. Die Reihenfolge der Projekte wird anhand ihrer Punkte je Handlungsfeld entschieden. Bei Punktegleichstand werden nachfolgend die Priorität des zugeordneten Ziels der LES, die ermittelte Förderhöhe und das beabsichtigte Fördervolumen als zusätzliche Gewichtung berücksichtigt.
Die zur Beratung und Beschlussfassung behandelten Projekte werden auf unserer Internetseite nach der Projektauswahl in datenschutzrechtlich zulässiger Weise bekannt gemacht.
Projektbewertungsbogen der LEADER-Region Dresdner Heidebogen (Beispiel) und Geschäftsordnung des Koordinierungskreises
Dokumentation des Vorhabens (Vorlage)
PDF-Dokument
Geschäftsordnung des Koordinierungskreises
PDF-Dokument
Das Entscheidungsgremium hat Ihr Vorhaben bewertet und bevotet. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine schriftliche Information und die "Dokumentation der Auswahlentscheidung" für Ihr Vorhaben.
Dabei gibt es unterschiedliche Auswahlentscheidungen:
Bei einigen Vorhaben fehlten zum Stichtag Unterlagen bzw. es gab Unstimmigkeiten/Unklarheiten. Hierfür setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung bzw. haben die Probleme bereits angesprochen.
Das Vorhaben wurde vollständig und rechtzeitig eingereicht und entsprechend der Auswahlkriterien bewertet. Es gibt jedoch Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme in dem jeweiligen Handlungsfeld überzeichnet wird. Mit dem ersten Vorhaben, das nicht mehr die für das Vorhaben errechnete Fördersumme erhalten kann, wird das Handlungsfeld geschlossen. Dieses Vorhaben und nachfolgende werden aufgrund des mangelndem Budgets abgelehnt. Sofern in dieser Förderperiode weitere Aufrufe mit den entsprechenden Handlungsfeldern veröffentlicht werden, können Sie Ihr Vorhaben erneut qualifizieren und einreichen.
Herzlichen Glückwunsch! Ihr Vorhaben wurde positiv entschieden.
Innerhalb der "Dokumentation der Auswahlentscheidung" wird Ihnen eine Frist genannt, bis zu der Sie Ihren Fördermittelantrag beim zuständigen Landratsamt Bautzen oder Meißen stellen müssen.
Das Regionalmanagement empfiehlt Ihnen, sich bereits während der LEADER-Antragstellung die Antragsunterlagen der zuständigen Bewilligungsbehörde anzuschauen und auszufüllen. Bei Fragen zum Fördermittelantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner Ihres zuständigen Landratsamtes.
Kopie der Dokumentation der Auswahlentscheidung
in den Formularen genannte Unterlagen und Dokumente sowie
Antragsformulare auf Förderung (Notwendige Antragsunterlagen)
Und zusätzlich weitere Anlagen nach Inhalt Ihres Vorhabens:
sowie bei Bedarf:
Nachdem der Koordinierungskreis des Dresdner Heidebogen e.V. Ihr Vorhaben bewertet und befürwortet hat, müssen Sie den Antrag auf Förderung bei Ihrem zuständigen Landratsamt / Amt für Kreisentwicklung einreichen. Das Regionalmanagement empfiehlt Ihnen, sich bereits während der LEADER-Antragstellung die Antragsunterlagen der zuständigen Bewilligungsbehörde anzuschauen und auszufüllen.
Die dafür notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem folgendem Link der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde:
Bei Fragen zum Fördermittelantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner der Landratsämter.
Das Landratsamt prüft die Vollständigkeit und Vollzugsfähigkeit des Förderantrages und bereitet die Bewilligung des Fördervorhabens vor.
Das Regionalmanagement empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme/ des Fördervorhabens erst nach Erhalt der formellen Bewilligung zu beginnen.
Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt nach der Umsetzung und vollständigen Abrechnung des Vorhabens gegenüber Ihrer Bewilligungsbehörde.
Die Zweckbindungsfrist für Ihr Vorhaben beträgt nach Auszahlung der Förderung 5 Jahre.